allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Physiotherapie sanesco GmbH, genannt sanesco, zur Verfügung gestellten Fitnessanlagen.
2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Die Abonnemente enden automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit.
3. Angebot
Sanesco bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Leistung. Alle übrigen angebotenen Leistungen und Produkte sind in dem Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Nicht wahrgenommene Termine oder Leistungen verfallen.
4. AGB, Hausordnung, Weisungen
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Hausordnung, welche ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
5. Zahlung, Ratenzahlung
Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung entsprechend der Rechnung zu bezahlen.
6. Haftung
Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von sanesco erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von sanesco oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
Sanesco haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Defekten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
Der Gesundheitsfragebogen ist wahrheitsgetreu auszufüllen, und Änderungen dem Personal zu melden.
7. Betriebszeiten
Die Trainingsanlage steht dem Mitglied mit Ausnahme von Umbau, Sanierung etc. zu den auf der Homepage kommunizierten Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur
8. Nutzung, freiwillige Hinterlegung, Time Stop
Nichtbenutzung der Einrichtungen vom Fitness, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
In folgenden Fällen besteht ein Anrecht auf Time-Stop. Dies muss während der Abolaufzeit vom Mitglied eingefordert werden. Nach Ablauf des Abos können rückwirkend keine Time-Stops geltend gemacht werden.
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Ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Unfall oder Krankheit. (Dauer max. 4 Wochen pro Fall)
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Medizinischer Indikation während der Schwangerschaft (volle Dauer).
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Militär- oder Zivilschutzdienst ab drei Wochen Dauer. Die Dienstpflicht ist durch eine Kopie des Aufgebotes zu belegen.
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Einen bescheinigten Ausbildungsaufenthalt im Ausland. (Dauer max. 4 Wochen)
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Einem beruflich bedingten, vom Arbeitgeber bescheinigten Auslandaufenthalt. (Dauer max. 4 Wochen)
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Das Abo kann gegen eine Gebühr gestoppt werden. Für jeden angebrochenen Monat werden in diesem Falle CHF 50.- berechnet.
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Bei behördlichen, nicht durch sanesco verschuldeten Zwangsschliessungen/ -Massnahmen, durch den Bund oder Kanton (z.B. Pandemie) können keine Zeitgutschriften, Rückzahlungen oder Rückvergütungen gemacht werden.
9. Betriebseinstellung
Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Anlagen bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung infolge von Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen oder infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatlichen Restriktionen, Streik) und oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträgen sowie keine Verlängerung der Vertragsdauer oder Aussetzen von monatlichen Beiträgen eines Abos.
10. Zuwiderhandlungen
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Mitgliedskarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
11. Vertragsdauer, Upgrade
Die Vertagsdauer richtet sich nach dem Vertrag, respektive der bezahlten Leistung. Die Abonnemente laufen nach Ablauf der Laufzeit automatisch aus.
Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich von CHF 100.- für den administrativen Aufwand zurückerstattet.
12. Kunden unter 18 bzw. 15 Jahren
Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort. Der Zutritt unter 15 Jahren ist nicht gestattet.
13. Änderungen AGB und Hausordnung
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Physiotherapie Sanesco GmbH (Sarnen).
Sarnen, 17. Mai 2025
Hausordnung
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Saubere Trainingsbekleidung fürs Training
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Saubere, geschlossene Sportschuhe fürs Training
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Immer mit Handtuch trainieren
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Jedes Mitglied ist verpflichtet sich gegenüber anderen Kunden, dem Personal und der Infrastruktur respektvoll zu verhalten
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Alle Kleider, Schuhe, Taschen, Schlüssel etc. müssen in der Garderobe deponiert werden. Bitten schliessen Sie ihre Sachen wegen Diebstahlgefahr ein.
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Ausdauergeräte müssen nach Gebrauch gereinigt werden.
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Die Garderoben und die Toiletten werden sauber hinterlassen
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Das Benützen der Räumlichkeiten von sanesco erfolgt auf eigenes Risiko, für allfällige Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit wird jegliche Haftung durch SANESCO abgelehnt.
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Schäden sind umgehend zu melden.
Sarnen, 17.Mai 2025